ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Werbeagentur SPOONS – Suhrada Werbedesign e.U.
Alexander Suhrada, Kornauthgasse 1/2/6, 1100 Wien
FN 323938f
1.Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die SPOONS – Suhrada Werbedesign e.U. (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur
Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer-
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung
der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz
Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt,
trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages
oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität
des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet
noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet; d) über das Vermögen
des Kunden ein Konkurs-
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur
für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt,
zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit
einem (jährlichen) Budget von € 10.000,-
6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Dies gilt insbesondere für vereinbarte Monatsleistungspauschalen.
Bei diesen gilt ein um 14% verminderter Regelstundensatz. Wird der, mit Hilfe des um 14% verminderten Regelstundensatzes, errechnete maximale Leistungsaufwand um mehr als ein Viertel überschritten, so ist die Agentur berechtigt, den – dieses Viertel übersteigenden – Mehraufwand mit dem ermäßigten Stundensatz gesondert zu verrechnen.
Übersteigt die gesamte Monatsleistung das Zweifache des, mit Hilfe des um 14% verminderten
Regelstundensatzes, errechneten maximalen Leistungsaufwand, so ist die Agentur berechtigt,
den -
Wird der, mit Hilfe des um 14% verminderten Regelstundensatzes, errechnete maximale Leistungsaufwand unterschritten, so gebührt der Agentur – analog zu Punkt 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die vereinbarte Monatspauschale.
6.4 Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.5 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.6 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für
Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den
Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn-
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen,
Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias),
auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale
im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit -
8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur
mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und -
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten
Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist -
8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die
Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf
des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt
ist oder nicht -
8.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
8.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9. Kennzeichnung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs
des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-
10. Gewährleistung
10.1Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen
nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen
nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls
gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht
auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die
Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die
Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich
oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In
diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs-
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche,
insbesondere wettbewerbs-
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach-
11.2Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur
erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine
solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere
haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder
Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen
oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad-
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des
Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur.
Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-
12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom
Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie
Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen
Recht unter Ausschluss des UN-
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Stand 3/2009