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AGB Werbeartikel & Handel

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tätigkeiten als Handelsagentur

der SPOONS – Suhrada Werbedesign e.U.

Alexander Suhrada, Nexing 14, 2224 Nexing

FN 323938f

nachfolgend "Händler" genannt.

1. Geltung

1.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Händler und Kunden gelten ausschließlich vorliegende Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. General Conditions of Sale: These Terms and Conditions are the only terms and conditions that shall apply to all orders placed with us and to all other legal relationships. No other conditions shall be valid without our express confirmation in writing.

1.3. Änderungen, Vorbehalte, Nebenabreden oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.4. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners werden auch bei Kenntnis derer nur dann wirksam, wenn sie vom Händler ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder – aus welchem Grund immer – nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen. Die Auslegungsregel des § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Basis für einen Vertragsabschluss ist ein Angebot des Händlers bzw. ein Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Angebote des Händlers sind immer freibleibend und unverbindlich.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab Eintreffen des Auftrags beim Händler gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Händler zustande. Die Annahme hat in Schriftform zu erfolgen. Es sei denn, der Händler gibt zweifelsfrei zu erkennen (z.B. durch das Tätigwerden im Zuge des Auftrags des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflichten des Kunden, bedungene Eigenschaften

3.1. Die zu erbringenden Leistungen und der Umfang ergibt sich aus dem vom Händler angenommenen Auftrag bzw. einer Leistungsbeschreibung oder Angaben im Vertrag. Jegliche nachträgliche Änderung der Leistungen bedarf der Schriftform.

3.2. Die vom Händler angebotenen Waren werden nur mit Individualisierung nach Kundenspezifikation verkauft (Druck, Stick, Beklebung, manuelle Individualisierung,…) sofern dies auf dem Produkt vom Händler angeboten wird und möglich ist. Beachten Sie den Punkt: Widerrufsrecht Einzelne Unbedruckte Produkte können als Muster beim Händler kostenpflichtig angefordert werden. Siehe Punkt: 12.1.

3.3. Alle Leistungen des Händlers sind sofern nichts anderes vereinbart ist, nach dem Ermessen des Händlers als Vorlagen (Muster, Modelle, Proben, Vorentwürfe, Abbildungen, Skizzen, Reinzeichnungen, Drucke, Blaupausen, Bürstenabzüge,...) vom Kunden zu überprüfen und spätestens binnen 3 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten diese als vom Kunden genehmigt!

3.4. Originalgetreue Darstellungen von endgültigen Leistungen als Vorlage sind aus technischen Gründen nicht möglich. Vorlagen gelten daher lediglich als Zusicherungen der Gestaltung, Beschaffenheit, Eigenschaften, Eignung zu einer bestimmten Verwendung etc. Der Händler macht hierzu keinerlei Zusicherungen bzw. leistet insbesondere keine Gewähr für
> Platzierungen und die Größen von Aufschriften auf Produkten;
> exakte farbliche Übereinstimmung zwischen Vorlagen und fertigen Leistungen! Ein geringer Farbunterschied gilt nicht als Mangel. Insbesondere, wenn Vorlagen lediglich in elektronischer Form genehmigt wurden.
> die technischen Eigenschaften, sofern der durchschnittlich zu erwartende Gebrauch des Produkts bzw. der Leistung durch Abweichungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden;
> Material oder Materialqualität, soweit das Endprodukt annähernd mit der Vorlage vergleichbar ist. Weicht die endgültige Leistung in Bezug auf eine oder mehrere dieser Eigenschaften von der Vorlage oder sonst vom ursprünglich Bedungenen ab, gilt diese Abweichung als vereinbart und stellt keinen Mangel dar.

3.5. Verzichtet der Kunde auf die Herstellung eines Freigabemusters (z.B. aus Termingründen) ist die Ware wie geliefert anzunehmen.

3.6. Bei Lieferungen gelten Abweichungen von bis zu +/-10% der Stückzahl als ausdrücklich vereinbart. Mehr- oder Minderlieferungen stellen keinen Mangel oder eine Vertragsverletzung dar. Der Kaufpreis ist jedoch nur von der tatsächlich gelieferten Stückzahl abhängig.

3.7. Der Kunde verpflichtet sich, den Händler nach besten Kräften zu unterstützen und bei der Erfüllung des Auftrages mitzuwirken. Der Kunde wird den Händler unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er informiert den Händler von allen Vorgängen, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt jegliche Aufwände, die durch falsche, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen. (Verzögerungen, Mehrkosten,…).

3.8. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Auftrag zur Verfügung gestellten Unterlagen (Logos, Fotos, Motive, Schriften, usw.) auf eventuell bestehende Urheberrechte, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen. Der Händler haftet nicht wegen der Verletzung derartiger Rechte. Wird der Händler wegen einer Rechtsverletzung der vorher genannten Gründe in Anspruch genommen, so hält der Kunde den Händler in allen Punkten schad- und klaglos. Der Kunde hat dem Händler sämtliche Nachteile zu ersetzen, die diesem durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

3.9. Der Kunde hat kein Recht auf Leistung, wenn dadurch das geltende Recht verletzt wird. Nachteile, die sich hierdurch für den Kunden ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.10. Der Händler ist ausdrücklich nicht verpflichtet, Unterlagen, Daten und Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Eignung für die Verwendung oder rechtlicher Unbedenklichkeit zu prüfen oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

3.11. Im Zuge eines Auftrages entstandene Daten und Unterlagen (Siebe, Filme, etc.) müssen vom Händler über den Zeitpunkt der Übergabe seiner Leistung hinaus nicht gespeichert werden oder sonst für den Kunden verfügbar gehalten werden.

3.12. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

3.13. Die Leistungen des Händlers sind im Zweifel teilbar.

4. Veredelung von Sachen des Kunden

4.1. Auf von Kunden gestellte Textilien und andere Waren übernehmen wir keinerlei Garantie auf Qualität, Haltbarkeit und optimale Durchführung der Veredelung. Dies ist technisch bzw. produkttechnisch bedingt und ist darum kein Reklamationsgrund.

4.1. Werden dem Händler vom Kunden Sachen zur Bearbeitung oder Veredelung übergeben, kann der Händler diese Arbeit selbst durchführen oder Dritte damit beauftragen.

4.3. Für Schäden, welche Dritte verursachen, haftet der Händler gegenüber dem Kunden ausschließlich im Umfang seiner eigenen Ersatzansprüche gegen den Dritten.

4.4. In der Regel erfolgt der Versand an und von solchen Dritten unversichert entweder durch Post, Spedition, Bahn oder Kurierdienst. Hat der Kunde keine besonderen Präferenzen bezüglich des Transportunternehmens, der Art der Versendung oder des Abschlusses einer Transportversicherung, gilt der vom Händler gewählte Transport als vom Kunden genehmigt und erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

4.5. Für die Lagerung von Sachen des Kunden durch den Händler gelten die §§ 44 bis 49 der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Jedoch ist eine Schadenersatzpflicht des Händlers für die Lagerung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gemäß § 50 der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen erwirbt der Händler an allen vom Kunden eingelagerten oder sonstigen Vermögenswerten des Kunden, welche sich in seiner Verfügungsgewalt befinden, ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht.

4.6. Für Schäden an Wertgegenständen, die dem Händler vom Kunden übergeben wurden (Sachen mit einem Wert von mehr als € 250,-), haftet der Händler nur, wenn der Kunde ihn ausdrücklich auf deren Wert hingewiesen hat und die Beschädigung durch Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit des Händlers eingetreten ist. Der Händler haftet nicht, wenn eine Aufklärung über den Wert der Sachen unterblieben ist.

5. Preise / Kostenvoranschläge

5.1. Preise im öffentlichen Bereich dieser Webseite verstehen sich als Bruttopreise inkl. 20% gesetzliche Umsatzsteuer. Nur registrierten Wiederverkäufern wird nach Anmeldung / LogIn in ihr persönliches Konto auf der Webseite sämtliche Preise exkl. 20% gesetzliche Umsatzsteuer angezeigt.

5.2 Verträge mit Unternehmen: Alle von uns genannten Preise in jeglichem Schriftverkehr gelten exkl. 20% gesetzlicher Umsatzsteuer!

5.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes. Erhöhen sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, so ist der Händler berechtigt, die Preise anzupassen. Im Zweifel gelten die angebotenen Preise als Stückpreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer als auch Steuern und Gebühren werden zusätzlich verrechnet.

5.4. Kostenvoranschläge des Händlers sind immer unverbindlich. Wenn der vom Händler schriftlich veranschlagte Preis sich im Zuge der Durchführung des Auftrags um mehr als 10% steigt, bzw. dies abzusehen ist, wird der Händler den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Diese höheren Kosten gelten als vom Kunden ausdrücklich genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 3 Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

5.5. Leistungen des Händlers, die nicht ausdrücklich mit dem vereinbarten Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Spesen/Barauslagen (z.B. für Modell-, Musteranfertigung, Reisen, Übernachtungen, usw.) sind gesondert zu vergüten. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Erstellung von Vorlagen, Proofs und Druckdaten durch den Händler nicht im Preis inbegriffen und wird mit € 85,-- pro Arbeitsstunde (exklusive Materialkosten) verrechnet.

5.6. Das Entgelt gebührt dem Händler auch dann zur Gänze, wenn die Erfüllung des Vertrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre des Händlers gelegen sind.

5.7. Dieses Entgelt gebührt dem Händler auch dann in vollem Umfang, wenn eine Erfüllung des Vertrages aus Gründen unterbleibt, die nicht im Wirkungsumfeld des Händlers gelegen sind.

5.8. Sofern den Händler die Pflichten eines Werkunternehmers treffen, werden die Anrechnungsbestimmung des § 1168 Abs. 1 ABGB sowie, wie die Gefahrtragungsregel des § 1168a 1. Satz ABGB abbedungen.

5.9. Der Kunde trägt die Transport- und Zustellkosten ebenso wie zusätzlich anfallende Gebühren, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben, die eingehoben werden.

6. Termine / Verzug des Händlers

6.1. Alle Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten und zu bestätigen. Sämtliche Termine beziehen sich auf den Versand von Leistungen (siehe Punkt 7.4.), nicht für dessen Lieferung an den Kunden.

6.2. Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand durch den Händler oder Dritte im In- oder Ausland, innerhalb von 6 Monaten ab Auftragsbestätigung. Ist eine Druckfreigabe oder Genehmigung des Kunden erforderlich ist, ab Erhalt deren Erteilung.

6.3. Der Händler ist bemüht vereinbarte Termine einzuhalten. Werden Termine aus Gründen nicht eingehalten, die im Einflussbereich des Händlers liegen, ist der Kunde erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte berechtigt, wenn dem Händler eine angemessene, mindestens 14-tägige Nachfrist ausdrücklich gewährt wurde. Frühestens mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den Händler beginnt diese Frist.

6.4. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus Gründen des Verzugs besteht nur bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Händlers. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verzugszinsen.

6.5. Treten Produktions- und Lieferhindernisse auf, welche vom Händler nicht verschuldet sind, auch wenn Dritte im In- oder Ausland, deren sich der Händler zur Vertragserfüllung bedient, welche z.B. Streiks, höhere Gewalt, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Betriebs- oder Lieferstörungen, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe, bewirken eine angemessene Verlängerung der Versandfristen und Versandtermine. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags benötigten Verpflichtungen (z.B. Die Bereitstellung von Informationen und Unterlagen,...), im Verzug ist oder andere Umstände, die im Wirkungsraum des Kunden liegen, die Einhaltung der Termine nicht möglich machen. Dadurch wird der vereinbarte Termin unbeschadet eines allfälligen Rücktrittsrechts des Händlers gemäß Punkt 10. zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

7. Lieferung / Transport / Abholung

7.1. Die Standard-Versandkosten bei einem Einkauf über die Webseite werden auf der Infoseite: VERSANDKOSTEN angeführt.

7.2. Werden die Leistungen nicht durch den Kunden selbst während der Geschäftszeiten des Händlers abgeholt, erfolgen Lieferungen ab dem Sitz des Händlers oder eines Dritten im In- oder Ausland, welche vom Händler mit der Ausführung seiner Leistungen beauftragt wurden, jedenfalls auf Gefahr und – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Kosten des Kunden (Versendungskauf). Die Gefahr geht auch dann auf den Kunden über, wenn der Händler weitere Leistungen (z.B. Montage) erbringt.

7.3. Ist der Versand auf Kosten des Händlers vereinbart, trägt der Händler ausschließlich nur jene Kosten des Transportes, welche gemäß § 33 der Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen bis zu dem Zeitpunkt anfallen, in welchem der Transportunternehmer das Gut in oder auf dem Beförderungsmittel dem Empfänger vor oder auf dessen Grundstück zur Annahme zustellt. Müssen die Güter in Höfe, auf Rampen, in Räume, Regale und dergleichen transportiert werden, erfolgt dies jedenfalls auf Kosten des Kunden.

7.4. Der Versand erfolgt normalerweise entweder durch Post, Spedition, Bahn, Lieferdienst oder Kurierdienst. Wünscht der Kunde kein spezielles Transportunternehmen oder der Art der Versendung, gilt der Transport auf diesen Arten als vom Kunden genehmigt.

7.5. Sofern nicht anders vereinbart, gelten alle Fristen und Termine ausschließlich bis zum Versand von Leistungen ab dem Sitz des Händlers. Somit bis zur Übergabe an den Transportunternehmer. Sind im Auftrag oder dem Angebot Lieferfristen enthalten, stellen diese lediglich eine Information des Transportunternehmens oder üblicher Lieferfristen dar, für deren Einhaltung der Händler nicht einzustehen hat. Wurde ausdrücklich nichts anderes vereinbart, hat der Händler seine Leistungen nicht als Fixgeschäfte zu erbringen.

7.6. Es besteht keine Verpflichtung zur billigsten Verfrachtung.

7.7. Teillieferungen sind zulässig.

7.8. Wird vom Kunden nicht ausdrücklich bei Auftrag oder schriftlich binnen 2 Tagen ab Auftragsbestätigung der Abschluss einer Transportversicherung auf seine Rechnung verlangt, erfolgt der Versand unversichert.

7.9. Ist nichts anderes vereinbart und fallen im Zusammenhang mit der Lieferung Steuern, Gebühren, Zölle oder sonstige Abgaben an, trägt diese ebenso der Kunde wie Transport- und Zustellkosten.

7.10. Ist die Leistung versandbereit, verzögert sich der Versand jedoch aus Gründen, die der Händler nicht beeinflussen kann, geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Händler ist berechtigt, dem Kunden 1% des Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche der Verzögerung bzw. die zusätzlichen Kosten wie Zinsen oder Lagerhaltungskosten zu verrechnen. Dies gilt auch, wenn eine Selbstabholung vereinbart ist und der Kunde die Leistung nicht binnen drei Tagen ab Zustellung einer Abholaufforderung, Abholverständigung oder Abholbereitschaft beim Händler abholt.

7.11. Bei Annahmeverweigerung der in Zustellung befindlichen Ware oder bei nicht erfolgreichen Zustellversuchen aufgrund von Mängeln oder Fehlern der vom Kunden mitgeteilten Zustelladresse, behält sich der Händler vor, die zusätzlichen Kosten an den Kunden weiter zu verrechnen.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Zahlungen im Onlineshop haben über die von uns angebotenen Zahlungsmöglichkeiten wie Paypal, Sofortüberweisung, auf Rechnung oder Vorauskasse durch Überweisung auf unser Bankkonto

Bank Austria

IBAN: AT34 12000 25525664700

BIC: BKAUATWW

zu erfolgen!

Barzahlung bei Selbstabholung ist nicht möglich.

Bei Vorauszahlungen auf unser Bankkonto hat die Auftragsnummer / Bestellnummer angegeben zu werden, um den Geldeingang dem jeweiligen Auftrag zuweisen zu können. Der Kunde trägt jegliche Aufwände, die durch falsche, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen. (Verzögerungen, Mehrkosten,…).

8.2. Alle Rechnungen des Händlers werden netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und haben, falls nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb sieben Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung bezahlt zu werden.

8.3. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich gelieferter Stückzahl. Dem Händler gebührt das Entgelt auch dann zur Gänze (in Höhe der vereinbarten, allenfalls durchschnittlichen Stückzahl), wenn eine Erfüllung des Vertrages aus Gründen unterbleibt, die nicht in der Sphäre des Händlers gelegen sind.

8.4. Der Händler ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen und Kostenvorschüsse zu verlangen.

8.5. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur auf das angegebene Konto des Händlers erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet.

8.6. Wechsel und Schecks werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung, ohne Verpflichtung zur Vorlage und Protesterhebung und nur zahlungshalber angenommen.

8.7. Auch bei bloß objektivem Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat zu entrichten. Gewährte Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen gelten bei Zahlungsverzug oder im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden als nicht gewährt. Auch im Fall des bloß objektiven Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

8.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Händlers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Händler schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

8.9. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet, der Konkurs über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet, ein Exekutionsverfahren gegen den Kunden eingeleitet, tritt eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, erfolgen nicht vollends unbedenkliche Kreditauskünfte über den Kunden oder befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Händler berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Händler in jedem dieser Fälle berechtigt, weitere von ihm bereits bestätigte Lieferungen auch dann von Vorauskasse oder Sicherstellung abhängig zu machen, wenn eine solche nicht vereinbart worden ist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Händler behält das Eigentumsrecht auf alle Waren und Dienstleistungen bis zur gänzlichen Bezahlung vor.

9.2. Der Händler ist nach vorheriger Ankündigung zum Rücktritt vom Vertrag und zur Abholung der Vorbehaltsware berechtigt, wenn der Kunde mit seinen Pflichten in objektiven Verzug ist oder Umstände eintreten, die die Ansprüche des Händlers gefährden.

9.3. Im Falle einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware ist vereinbart, dass damit auch die Forderung des Kaufpreises des Kunden gegen Dritte an den Händler zur Sicherung seiner vertraglichen Ansprüche gegen den Kunden abgetreten wird.

10. Rücktritt vom Vertrag / Storno

10.1. Der Händler ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn
> der Kunde gegen eine nicht bloß unwesentliche vertragliche Pflicht verstößt und den Verstoß trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht beseitigt. Der mehrmalige Verstoß gegen auch bloß unwesentliche vertragliche Pflichten ist als wesentliche Vertragsverletzung zu werten.
> Die Leistung aus vom Händler nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden kann,
> Sich die Vermögensverhältnisse des Kunden erheblich verschlechtern,
> Über den Kunde ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird,
> Ein Ereignis höherer Gewalt den Händler an der Erbringung der Leistung hindert,
> Sonstige Gründe vorliegen, die es dem Händler erheblich erschweren, seine Leistungen zu erbringen.

10.2. Der Kunde kann den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, wenn der Händler eine wesentliche Pflicht gröblich verletzt. Kann der vertragsmäßige Zustand vom Händler jedoch wiederhergestellt oder eine Handlung nachgeholt werden, hat der Kunde dem Händler dazu eine mindestens 14-tägige Frist zu gewähren. Diese Frist beginnt frühestens mit dem Eintreffen eines Mahnschreibens beim Händler, in welchem der Kunde die Vertragsverletzung benennt und den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich androht.

10.3. Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag oder Stornierung von Leistungen hat der Kunde sämtlichen bereits getätigten Aufwand und Kosten inkl. Arbeitszeit für Produktrecherche, kreative Tätigkeit, grafische Arbeiten und jeglichen anderen Zeitaufwand nach Stundensatz á € 85,- exkl. MwSt., im vollen Umfang, jedoch zumindest 10% des vereinbarten Entgelts wenigstens aber € 85,-, zu ersetzen.

11. Widerrufsrecht

11.1. Unternehmer, die mit dem Händler einen Vertrag schließen, haben kein Rücktrittsrecht.

11.2. Endkunden & Verbraucher haben, da die Produkte des Händlers ausschließlich nach Kundenspezifikation angefertigt, von einem Hersteller, Großhändler oder Erfüllungsgehilfen angefordert werden und danach nach Kundenspezifikationen individualisiert werden, ebenfalls kein Rücktrittsrecht vom Vertrag, da durch die Individualisierung der Produkte ein Wiederverkauf an andere Kunden nicht mehr möglich ist. Fehlerhafte Produkte oder Produktionen werden gemäß der Gewährleistung (Punkt 15) behandelt.

11. 3. Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden:

Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

SPOONS - Suhrada Werbedesign e.U.

Nexing 14

2224 Sulz im Weinviertel

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich Banküberweisung. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Bankentgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Fa. SPOONS - Suhrada Werbedesign e.U., Nexing 14, 2224 Sulz im Weinviertel, Österreich, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

12. Gewerbliche Schutzrechte / Datenschutz

12.1. Ohne eine gegenteilige schriftliche Vereinbarung räumt der Händler dem Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses an sämtlichen in oder aus Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag stehenden Leistungen, Arbeitsergebnissen und Schöpfungen, vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, wie insbesondere an sämtlichen Texten, Grafiken, Bildern, Layouts, Ideen, Konzepten, Plänen, Skizzen, Werbemitteln, Filmen, Entwürfen, Designs, Kennzeichen etc. ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) ein. Ein sachlicher und räumlicher Umfang dieses Nutzungsrechtes richtet sich nach dem Zweck des jeweiligen Auftrages bzw. der einzelnen Maßnahme.

12.2. Der Händler wird bei Inanspruchnahme von Leistungen Dritter dafür Sorge tragen, dass entsprechende Vereinbarungen mit Dritten abgeschlossen werden, damit sichergestellt ist, dass der Händler die Nutzungsrechte an diesen Leistungen im Sinne dieses Vertragspunktes erhält.

12.3. Änderungen an und von den Leistungen, Schöpfungen und Arbeitsergebnissen, jedoch vor allem an Werken im Sinne des Urheberechtsgesetzes, sind nur mit Zustimmung des Händlers bzw. des Urhebers zulässig und gestattet.

12.4. Der Kunde erwirbt jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher fälliger Rechnungen an den Händler. Der Kunde ist bis zu diesem Zeitpunkt nur auf jederzeitigen Widerruf zur Nutzung berechtigt. Der Händler ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen.

12.5. Der Kunde räumt dem Händler ein Nutzungs- und Verarbeitungsrecht an allen im Zuge der Geschäftsverbindung erhobenen und/oder übermittelten Daten ein. Insbesondere zur Erstellung von Benchmarks und Referenzen.

12.6. Der Kunde bestätigt dem Händler dafür, dass an allen übermittelten Unterlagen und Daten keine Rechte Dritter bestehen. Der Kunde hält den Händler hinsichtlich allfälliger Ansprüche einschließlich der Kosten zur Abwehr schad- und klaglos (siehe bereits Punkt 3.6).

12.7. Der Händler ist bis zu einem möglichen schriftlichen Widerruf des Kunden dazu berechtig, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen, Firmenlogo und Abbildung der produzierten Produkte auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

12.8. Hinweise zum Verkauf von Lebensmitteln: Lebensmittel unterliegen diversen rechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und Regelungen selbst verantwortlich und stellt den Händler von allen Ansprüchen in Bezug auf eventuelle Rechtsverletzungen frei.

13. Vorlagen & Muster / Geheimhaltung / Vertragsstrafe

13.1. Unbedruckte Qualitätsmuster werden generell verrechnet. Kommt es zu einem Auftrag und können die Qualitätsmuster der Produktion zugeführt werden, bringt der Händler die Musterkosten auf der Rechnung in Abzug.

13.2. Wird der Händler nach kreativer Leistung, Erstellung von Vorlagen oder Mustern nach Kundenwunsch nicht beauftragt den Auftrag durchzuführen oder tritt der Kunde vom Vertrag zurück, bleiben alle Leistungen des Händlers, besonders Muster, Vorlagen und deren Inhalt im Eigentum des Händlers. Der Kunde ist in keinem Fall dazu berechtigt diese in jeglicher Form zu nutzen. Dem Kunden ausgehändigtes Material, Vorlagen und Muster sind unverzüglich dem Händler zu retournieren. Die Weitergabe von Vorlagen, Mustern und Vorlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne Zustimmung des Händlers nicht zulässig.

13.3. Es ist dem Kunden ebenso eine weitere Verwendung der in Vorlagen eingebrachten Ideen und Konzepte, unabhängig davon, ob die Konzepte und Ideen urheberrechtlichen Schutz erlangen, untersagt.

13.4. Verletzt der Kunde seine Pflichten dieses Punkts, ist er zur Zahlung einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,- verpflichtet. Diese Vertragsverletzung gilt als erwiesen, wenn der Händler Leistungen, Werke oder sonstigen Schöpfungen Dritter oder des Kunden, in welchen diese Ideen, Konzepte oder Vorlagen verwendet wurden, vorlegt oder deren Existenz glaubhaft macht. In einem solchen Fall hat der Kunde zu beweisen, dass er den Vertrag nicht verletzt hat. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Händlers, die die Vertragsstrafe übersteigen bleibt vorbehalten.

14. Kennzeichnung / Werbung / Ausschließlichkeit

14.1. Der Händler ist in jedem Fall berechtigt, auf allen Werbemaßnahmen und Werbemitteln auf seine Firma bzw. seinen Namen und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen. Dem Kunden steht dafür kein Entgeltanspruch zu. Der Kunde kann jedoch schriftlich um einen Verzicht auf diese Kennzeichnung bitten.

14.2. Der Kunde berechtigt den Händler Skizzen, Bilder, Beschreibungen, Modelle, Aufschriften und alle anderen Details der an Kunden erbrachten Leistungen für Werbezwecke zu verwenden. Dies schließt Abbildungen in Werbeunterlagen, Angeboten oder Internetauftritt, sowie Social Media ein.

14.3. Kunden erhalten, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, lediglich ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an Schutzrechten, diese mit den Leistungen des Händlers zusammenhängen und haben daher insbesondere keinen Anspruch auf ausschließlichen Bezug der Leistungen des Händlers.

15. Gewährleistung / Prüfpflicht / Anfechtung

15.1. Reklamationen durch den Verbraucher / Endkunden sind nur aufgrund von wesentlichen Mängeln zulässig und binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware geltend zu machen. Nach Kundenwunsch veredelte oder produzierte Ware ist von Gewährleistung und Reklamation ausgeschlossen, wenn der Mangel vorher durch eine Musterbestellung, Anfertigung eines Produktionsmusters, oder eine andere Möglichkeit einer Produktprüfung feststellbar gewesen wäre.

15.2. Abweichende Produktkennzeichnungen, bzw. Labels in identischen Produkten sind herstellerbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation.

15.3. Bei Textilien und anderen textilen Werbemitteln ist immer mit leichten Schwankungen von Einfärbung, Größe und Grammatur zu rechnen. Innerhalb der vom jeweiligen Hersteller klar definierten Toleranzen sind solche Schwankungen kein Reklamationsgrund.

15.4. Angegebene Größenangaben von Textilien, wie XS, S, M, L, XL, XXL, 3XL, 4XL, usw. unterliegen keiner einheitlichen Norm, sondern sind je nach Hersteller unterschiedlich und sind deshalb kein Reklamationsgrund. Größentabellen oder Muster der Produkte können für größenrelevante Aufträge beim Händler angefordert werden.

15.4. Durch uns veredelte Textilien sind folgend zu pflegen:

> Vor dem ersten Tragen waschen.

> Mit max. 30°C waschen.

> Keine Flüssigwaschmittel verwenden.

> Weichspüler in haushaltsüblichen Mengen verwenden.

> Nicht maschinell trocknen.

> Nicht chemisch reinigen.

> Nicht bleichen.

> Immer auf links waschen und bügeln! (Die Innenseite nach außen!)

> Nicht zu heiß bügeln! (Drucke können sich verfärben, ablösen, zerstört werden!)

> Beim Bügeln von Textilien mit mehreren Motiven darauf achten, dass die Motive nicht aufeinanderliegen oder sich berühren! (Motive können zusammenkleben!)

> Textilien nicht übermäßig dehnen oder strecken. (Druck kann reißen oder brechen!)

> Individualisierungen keinen mechanischen Belastungen aussetzen. (Reiben, Falten, dehnen & strecken, knittern, übermäßige Hitze, …)

> Textilien vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützen. (Gefahr von Ausbleichen durch UV-Strahlung) Für Mängel, die durch das Nichtbeachten dieser Pflegehinweise entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung.

15.3. Zu Recht beanstandete Ware (Falschlieferung, defekte Ware, Druckfehler, …) wird von uns ersetzt oder gutgeschrieben.

15.4. Der Händler behält sich das Recht vor, bei nicht lieferbaren Produkten auf vergleichbare, gleichwertige Produkte auszuweichen.

15.5. Unterwäsche wird generell aus hygienischen Gründen weder zurückgenommen, noch umgetauscht.

15.6. Der Händler haftet nicht für versehentlich falsche Preisauszeichnung oder Produktbeschreibungen.

15.7. Vom Kunden irrtümlich bestellte Ware oder auch Muster,

> die beim Händler vor Ort nicht lagernd ist und somit bei Erfüllungsgehilfen, Großhändler oder Hersteller angefordert werden musste,

> die noch nicht zur Individualisierung vorbereitet wurde, oder bereits individualisiert ist, kann in Ausnahmefällen vom Händler an den Erfüllungsgehilfen, Großhändler oder Hersteller retourniert werden, sofern es sich hierbei um Lagerware und nicht um eine Individualproduktion nach Kundenwunsch handelt. Die dadurch anfallenden Kosten für Verpackung-, Fracht-, Verwaltung-, und Wiedereinlagerung, werden dem Kunden weiterverrechnet, mindestens jedoch 20% des Nettowarenwerts oder € 60,- exkl. MwSt., je nachdem welcher Betrag höher ist. Der Betrag wird bei einer Gutschrift in Abzug gebracht oder bei einem Umtausch auf eine andere Ware dem Rechnungsbetrag addiert.

15.8. Unabhängig der Informationen, welche der Kunde dem Händler gemäß Punkt 3.5 erteilt, leistet der Händler für eine besondere Beschaffenheit, Verwendbarkeit oder Verwertbarkeit seiner Leistungen keine Gewähr.

15.9. Für bedungene oder vorausgesetzten Eigenschaften der Leistungen des Händlers, insbesondere aufgrund von Vorlagen im Sinne des Punktes 3.3 gilt Punkt 3.4.

15.10. Der Händler schließt eine Gewährleistung wegen mangelnder Eignung der Leistung zu einer bestimmten Verwendung ausdrücklich aus.

15.11. Der Kunde ist verpflichtet alle Leistungen des Händlers unverzüglich, eingehend zu überprüfen und mögliche Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen (Unternehmer: 3 Werktagen) ab Übergabe unter Beschreibung der Mängel und Beilage eines Nachweises der Mangelhaftigkeit schriftlich hinzuweisen, da er ansonsten alle Ansprüche (Schadenersatz, Irrtumsanfechtung, Gewährleistung, usw.) verliert.

15.12. Eine Anfechtung von Verträgen wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15.13. Eine Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Händlers ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu beweisen.

15.14. Die Gewährleistungsfrist auf unveredelte Ware beträgt 6 Monate und beginnt ab Übernahme der Leistung durch den Kunden (Selbstabholung oder Übernahme vom Transportunternehmer). Gerät der Kunde mit er Übernahme in Verzug, beginnt die Frist mit der bedungenen Übergabe zu laufen. Wurde diese nicht vereinbart, beginnt die Frist ab jenem Zeitpunkt, wann der Händler bzw. ein Transportunternehmer erstmals zur Übergabe bereit ist. Diese Gewährleistungsfrist endet vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen der oder an den Leistungen vornehmen bzw. diese unsachgemäß gebrauchen, lagern oder sonst handhaben.

15.15. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzuhalten oder auf einen Warenteil entfallende Zahlungen darum zurückzuhalten, weil ein anderer Warenteil wesentliche Mängel aufweist.

15.16. Alle Ansprüche auf Gewährleistung sind so lange gehemmt, wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet. Diese Hemmung verhindert jedoch nicht den Beginn, Lauf und Ablauf der Gewährleistungsfrist.

15.17. Im Fall einer berechtigten und rechtzeitigen Reklamation steht dem Kunden ausschließlich nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach Wahl des Händlers zu.

15.18. Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden diese gerügten Mängel binnen angemessener Frist, mindestens jedoch 14 Tage, behoben. Eine Verbesserung findet nach Wahl des Händlers, entweder am Sitz des Händlers oder des Kunden statt. Findet die Mängelbeseitigung durch Verbesserung am Sitz des Händlers oder durch Austausch statt, sind vom Kunden die mangelhaften Leistungen sachgerecht verpackt, auf Gefahr des Kunden aber auf Rechnung des Händlers an diesen zu senden. Der Kunde verpflichtet sich die Rücksendung auf kostengünstigsten Weg vorzunehmen oder die Ware nach Rücksprache mit dem Händler durch ein vom Händler beauftragtes Unternehmen zu übergeben. Unfrei gesendete Lieferungen oder Rücksendungen, die nicht als Reklamation gemeldet wurden, werden vom Händler nicht angenommen. Die Versandkosten werden dem Kunden bei einem gerechtfertigten Mangel erstattet.

15.19. Durch Verbesserung oder Austausch wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch erneuert.

15.20. Der Händler ist berechtigt, eine Verbesserung oder den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für den Händler verbunden ist. In diesem Fall kann der Kunde Preisminderung geltend machen.

15.21. Der Kunde ist verpflichtet, den Händler bei der Mängelfeststellung und -behebung zu unterstützen und alle erforderlichen Maßnahmen (wie Zutritt, Einsicht in Unterlagen, etc.) zu ermöglichen. Wird die Mängelbehebung wegen einer Unterlassung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden erschwert oder verhindert, bzw. kommt dieser trotz schriftlicher Mahnung durch den Händler nicht nach, sind jegliche Ansprüche, die aus der mangelhaften Leistung resultieren, ausgeschlossen.

15.22. Stellt sich während der Überprüfung der gerügten Mängel heraus, dass diese Mängel nicht vorliegen oder diese nicht von der Gewährleistungspflicht des Händlers erfasst sind, ist der Händler berechtigt, dem Kunden die Leistungen auf dessen Gefahr und Rechnung zurückzusenden. Sämtliche durch die ungerechtfertigte Rüge angefallenen Kosten werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt.

16. Schadenersatz

16.1. Der Händler wird die ihm übertragenen Pflichten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze erfüllen und den Kunden rechtzeitig auf für den Händler erkennbare Risiken hinweisen. Der Händler verfügt jedoch nicht über Kenntnisse hinsichtlich einer besonderen Art der Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden, weshalb ihn weder eine Pflicht zur Prüfung noch zur Aufklärung des Kunden betreffend die Eignung oder die Sicherheit seiner Leistungen für bestimmte Arten der Verwendung trifft.

16.2. Jegliche Haftung des Händlers für Ansprüche, die auf Grund der Werbemittel, der Verwendung eines Kennzeichens oder einer sonstigen Leistung des Händlers gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Händler seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder solche Risiken nicht erkennen konnte und erkennen musste.

16.3. Überhaupt haftet der Händler im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen, die Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.4. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, bloßen Vermögensschäden sowie entgangenem Gewinn und von Schäden Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen; Schäden sind ausschließlich objektiv-abstrakt zu berechnen.

16.5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, spätestens jedoch binnen eines Jahres ab Übernahme gerichtlich geltend gemacht werden. Gerät der Kunde in Verzug mit der Übernahme, beginnt die Frist mit der bedungenen Übergabe zu laufen, wurde eine solche nicht vereinbart, ab jenem Zeitpunkt, in welchem der Händler erstmals leistungsbereit ist. Für nach Ablauf dieser Frist geltend gemachte oder erst entstehende Schäden wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

16.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Entgelt des Händlers exklusive Steuern, besteht Versicherungsdeckung einer Haftpflichtversicherung, mit der Versicherungssumme von € 1.500.000,-- begrenzt.

16.7. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen zu Lasten des Händlers ist unwirksam.

16.8. Wird der Händler von Dritten aufgrund der Verwendung seiner Leistungen durch den Kunden (z.B. Weitergabe) in Anspruch genommen, hat der Kunde den Händler schad- und klaglos zu halten.

17. Mitteilungen

17.1. Der Kunde ist mit einer Übermittlung von Daten und Informationen per Email bis auf schriftlichen Widerruf einverstanden. Der Händler übermittelt Daten in standardisierten Formaten (Word, pdf, email, ) an den Kunden.

18. Anzuwendendes Recht

18.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Händler ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand

19.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Händlers.

19.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Händler und Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Gänserndorf örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

20. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Stand 04/2021

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